Ihre Fragen

• Wie berechnet ein Innenarchitekt seine Leistungen?

Der Innenarchitekt rechnet seine Leistungen auf der gesetzlich vorgeschriebenen Grundlage der Gebührenordnung für Architekten und Ingeniuere (HOAI) ab.
Bei Baukosten unter 25.000 € (ohne MwSt.) werden seine Leistungen nach Zeitaufwand berechnet.
Hinzu kommen Nebenkosten für Vervielfältigungen, Telefonie und Fahrtkosten und die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

• Wie haftet der Innenarchitekt?

Der Innenarchitekt ist verpflichtet eine sog. Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die Sie als Auftraggeber gegen Vermögens- und Sachschäden schützt. Die Gewährleistung für die Verjährung seiner Haftung beträgt nach BGB fünf Jahre. Eine kürzere Verjährung kann vereinbart werden.